Die betriebliche Krankenversicherung: Welche Vorteile sie Ihnen und Ihren Mitarbeitern bringt und wie sie bei gleicher Leistung Geld sparen können.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Sie wird bei mittelständischen und größeren Unternehmen als immer wichtiger angesehen. In die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu investieren, wird allerdings nicht nur angesichts des demografischen Wandels immer wichtiger, sondern auch in Hinsicht auf das Personalmarketing. Eine gute betriebliche Krankenversicherung kann ein großer Pluspunkt sein, wenn es darum geht neue und qualifizierte Mitarbeiter werben und vor allem im Betrieb zu halten. Wie wichtig Angestellten eine betriebliche Krankenversicherung ist, hat eine Umfrage des Beratungsunternehmens Towers Watson herausgefunden:
- 58 Prozent wünschen sich eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
- 54 Prozent finden den Zugang zu vergünstigten betrieblichen Absicherungskonditionen – auch bei einer Finanzierung aus eigener Tasche – interessant
- 63 Prozent sehen Lücken im Leistungsangebot der GKV
- 49 Prozent halten eine Krankenzusatzversicherung künftig für unverzichtbar
- 93 Prozent sind grundsätzlich bereit, in eine entsprechende Versicherung zu investieren
- 56 Prozent erhoffen sich mit dem Abschluss von Krankenzusatzversicherungen eine bessere Versorgung bei Zahnersatz, 54 Prozent eine bessere medizinische Versorgung
- gefragt sind vor allem die Zahnersatzpolice (68 Prozent), die Zahnprophylaxeversicherung (57 Prozent), die Absicherung regelmäßiger Vorsorgeleistungen wie Schutzimpfungen, Gesundheitschecks und Hautkrebsuntersuchungen (49 Prozent) sowie die Absicherung des Pflegerisikos (35 Prozent)
- Premiumleistungen wie eine Chefarztbehandlung suchen dagegen nur wenige
Wie die Situation auf dem deutschen Markt bisher allerdings ist, hat eine Umfrage der Forsa im Auftrag der CSS Versicherung AG ergeben:
Arbeitgeberperspektive
- 75 Prozent der Unternehmer schätzen Krankenzusatzversicherungen als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung ein
- 67 Prozent sehen arbeitgeberfinanzierte Leistungen sogar als wichtiges Instrument zum Recruiting neuer Mitarbeiter
- lediglich 11 Prozent der Befragten bieten ihren Mitarbeitern derzeit eine betriebliche Krankenversicherung an
- rund ein Viertel kann sich aber vorstellen, eine Zusatzversicherung für ambulante und stationäre Leistungen etc. anzubieten
Arbeitnehmerperspektive
- 19 Prozent der deutschen Arbeitnehmer verfügen bereits über eine bKV
- für 42 Prozent ist das Angebot einer bKV ein entscheidendes Kriterium beim Wechsel des Arbeitgebers
- 82 Prozent der Befragten bevorzugen ein arbeitgeberfinanziertes Modell, das alle GKV-Versicherten des Unternehmens mit einschließt.
- rund drei Viertel der Beschäftigten haben ein Interesse daran ihre Familienangehörigen in die Tarife mit aufzunehmen
- für 84 Prozent ist es wichtig, sich für Behandlungskosten beim Zahnarzt zusätzlich abzusichern
Allerdings erfreut sich die betriebliche Krankenvorsorge immer größerer Beliebtheit und wird wohl weiter ausgebaut. Wichtig zu wissen ist es, welche Produkt dem Arbeitnehmer in der Regel zur Verfügung stehen:
- Zahnzusatzversicherungen
- zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich
- Erweiterung der Krankentagegeldversicherung
- Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen
- Leistungen beim Heilpraktiker
- Sehhilfen
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Pflegevorsorge
- Notfall-Assistance
- kurzfristige psychologische Beratung für Belegschaft und Angehörige
Bei den meisten Versicherern gibt es auch die Möglichkeit (Ehe-) Partner und Kinder bis 25 mitzuversichern, was einen großen Vorteil bietet. Aber was sind nun die spezifischen Vorteile für Arbeitnehmer und vor allem für Sie als Arbeitgeber?
Vorteile für den ARBEITGEBER bzw. das Unternehmen als Versicherungsnehmer:
- Mitarbeitergewinnung, -bindung und -motivation
- Stärkung der sozialen Kompetenz
- Imageaufwertung des Unternehmens
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Absetzbarkeit als Betriebsausgabe
- Senkung der Lohnnebenkosten
Vorteile für den ARBEITNEHMER als Versicherter und Leistungsempfänger:
- vergünstigte Beiträge
- sofortiger Schutz ohne Wartezeiten
- verkürzte oder keine Gesundheitsprüfung
- Aufnahmegarantie
- Verbesserung der Arbeitszufriedenheit
- Familienabsicherung
Bei der Absetzbarkeit als Betriebsausgabe sind allerdings einige Punkte zu beachten:
- Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig.
- Eine Ausnahme bildet die 44-Euro-Freigrenze, wenn die betriebliche Krankenversicherung als Sachlohn gewährt wird.
- Wenn die Freigrenze überschritten wird, muss der gesamte Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung versteuert werden.
Sofern die Aufwendungen als Sachlohn vorliegen, der Arbeitnehmer also keine Geldsumme ausgehändigt bekommt, werden diese als beitragsfreier Arbeitslohn definiert. In der Folge werden die Beiträge bis zur Freigrenze von 44€ nicht besteuert. Hierzu müssen folgende Bedingungen vorliegen:
- Die 44-Euro-Freigrenze gilt pro Monat und pro Mitarbeiter
- Sie kann nur genutzt werden, wenn ein Sachbezug vorliegt und der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt (siehe vorherigen Abschnitt)
- Sofern die Beitragszahlungen die Grenze übersteigen, liegt ein steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn vor
- Wenn der Mitarbeiter (statt der Arbeitgeber) der Versicherungsnehmer ist, liegt ebenfalls ein steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn – unabhängig der 44-Euro-Grenze
Bedenken Sie aber, dass eine Krankenversicherung ihre Beiträge in der Zukunft auch erhöhen kann. Sollte Ihnen als Arbeitgeber die 44-Euro-Freigrenze besonders wichtig sein, sollten Sie darauf schon vor Vertragsabschluss achten.
Quellen:
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/betriebliche-krankenversicherung#steuervorteile
http://docplayer.org/19012393-Betriebliche-krankenversicherung.html
https://docplayer.org/7501452-Betriebliches-gesundheitsmanagement.html
https://www.transparent-beraten.de/betriebliche-krankenversicherung/steuer/
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