ERWERBSMINDERUNGSRENTE

Eine Person wird als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert bezeichnet, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit (nicht nur den gelernten oder langjährig ausgeübten Beruf) aufzunehmen, um damit ihren Lebensunterhalt zu sichern. Der Gesetzgeber unterscheidet streng zwischen voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Erst wenn jemand nicht mehr fähig ist, drei Stunden täglich zu arbeiten, wird von voller Erwerbsminderung bzw. tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit gesprochen. Davon zu unterscheiden ist die Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit.

Ihre Vor- und Nachteile:

  • Ist die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, wird die Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Hierbei sind Warte- und Beitragszeit zu erfüllen, bevor diese Rente ausgezahlt wird.

  • Für Berufseinsteiger gelten Sonderregeln. Somit können Sie, auch wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

  • Erwerbsunfähig ist, wer nicht mehr als 3 Stunden/Tag arbeiten kann.

  • Teilweise erwerbsunfähig ist, wer zwischen 3 und 6 Stunden/Tag arbeiten kann.

  • Die Erwerbsminderungsrente ergibt sich anteiligung zum Versicherungszeitraum. Die Rentenzahlung steigt demnach mit der Versicherungsdauer an. Außerdem ist die Rente abhängig von den Einzahlungen.

  • Ist die Erwerbsminderung von Dauer wird diese bis zum Rentenalter ausgezahlt. Das heißt Sie erhalten unbegrenzte Erwerbsminderungsrente.

  • Nach einer Erkrankung/Unfall erhalten Sie zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Danach steht Ihnen bis zu 78 Wochen das Krankengeld Ihrer Krankenkasse zu. Anschließend kann Ihnen bei weiterhin bestehender Einschränkung eine Erwerbsminderungsrente zustehen.

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