PFLEGE-BAHR
Staatlich geförderte Pflegeversicherung
Seit Januar 2013 sorgt Vater Staat dafür, dass nahezu jeder das größte aller Volksprobleme lösen kann: die Kosten der Pflegebedürftigkeit. „Pflege-Bahr“ ermöglicht es fast jedem, ohne Gesundheitsprüfung private Vorsorge gegen den hohen Eigenanteil der Kosten im Pflegefall zu erhalten. Auch bereits kranke Bürger kommen in diesen Genuss. Es kommt sogar noch besser: Der Staat übernimmt bis zu einem Drittel der Beiträge!
Merkmale der Pflege-Bahr:
Die Pflege-Bahr ist eine Pflege-Tagesgeld- oder eine Pflege-Monatsgeld-Versicherung. Das heißt, Sie erhalten einen festen Geldbeitrag für jeden Tag der Pflege monatlich auf Ihr Konto.
Der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ist beim Abschluss des Vertrags irrelevant. Somit sind Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen unzulässig.
Die Versicherungsprämie ergibt sich ausschließlich aus den Vertragskonditionen und dem Alter des Versicherungsnehmers. Für jeden Pflegegrad sind individuelle Leistungen vorgesehen.
Die Leistungen müssen allerdings unter denen der gesetzlichen Pflegeversicherung liegen.
Der Mindestbeitrag beträgt 10€ im Monat. Die Abschlusskosten sind auf maximal zwei Monatsbeiträge begrenzt. Außerdem dürfen die Verwaltungskosten höchstens 10% der Bruttoprämie betragen.
Die Wartezeit betärgt bis zu 5 Jahre.
Ausgeschlossen sind Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die bereits Pflegeleistungen beziehen.
Möglichkeit im Sonderfall bis zu 3 Jahre beitragsfrei zu stellen. (Versicherungsschutz entfällt in dieser Zeit) Auch eine Kündigung wegen finanzieller Gründe ist möglich.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Erstattungssatz (in %) vom Pflegegeld (600€) | 10% | 20% | 30% | 40% | 100% |
ausgezahlter Mindestbeitrag pro Monat | 60 € | 120 € | 180 € | 240 € | 600 € |
Faktisch gibt es kein Höchsteintrittsalter für den Abschluss eines Pflege-Bahr-Vertrags, allerdings steigen die Prämien ab dem 60. Lebensjahr stark an, weshalb wir in diesem Fall von einer Pflege-Bahr abraten.
Für jüngere Versicherungsnehmer empfiehlt es sich unter Umständen eine Dynamik anzuwenden.
Pflegegrad | Beeinträchtigung |
---|---|
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |