KRAFTFAHRTVERSICHERUNG

Pflicht im Straßenverkehr

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht in Deutschland. Sie sichert sowohl Personen- als auch Sachschäden gegenüber dritter ab und Zahlt z.b. bei Schäden durch einen Autounfall.

Die Kraftfahrtversicherung unterscheidet hingegen zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Das sich Tarife an Hand vieler Faktoren (beispielsweise ortsabhängig, Fahrzeugklasse, Fahrtleistung, Schadensfreiheitsklassen etc.) unterscheiden, empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung für die ideale Absicherung zu suchen.

Teilkasko (u.a.)

  • Marderbiss, Einbruchdiebstahl/Raub, Brand

  • Glasbruchschäden, Kurzschluss

  • Blitzschlag und Sturmhagelschäden

  • Wildunfälle

Vollkasko (u.a.)

Die Vollkasko sichert darüberhinaus unter anderem folgende Punkte ab.

  • Vandalismus

  • Mutwillig Beschädigungen durch Dritte

  • Eigenverschuldete Schäden

 

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