WERKVERKEHRS-VERSICHERUNG

Eine extra Ladung Sicherheit

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn die Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?
Mit einer Werkverkehrs-Versicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)

Eine Werkverkehrs-Versicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke, von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch

  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Höhere Gewalt

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
  • Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.

Werden Güter durch Dritte mit fremden Verkehrsmitteln (z. B. Schiff, Bahn, Flugzeug, Lkw) transportiert empfiehlt sich eine Warentransportversicherung. Hierbei handelt es sich dann nicht mehr um einen Transport im Rahmen des Werkverkehrs.

Schützen Sie Ihr Fahrzeug mit einer Erweiterung der Kaskoversicherung gegen Schäden, die durch die transportierten Güter verursacht werden. Die Vollkaskoversicherung deckt nur Schäden, die plötzlich von außen verursacht werden (z. B. durch den Baum, mit dem kollidiert wird). Auch Ladung kann beispielsweise durch schlechte Sicherung erhebliche Schäden im Innenraum verursachen, die nur mit einer entsprechenden Erweiterung versichert werden können.

Bei Unfällen im Straßenverkehr ist der Rechtsstreit nie sonderlich weit. Um Ansprüche wie einen Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder ähnliches auch bestmöglich durchsetzen zu können, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese kann je nach gewähltem Umfang auch für z. B. Streitigkeiten bei Hilfsgeschäften, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder bei steuerrechtlichen Problemen eintreten.

Kommt es bei einer dienstlichen Fahrt zu einem Unfall, bei dem auch Mitarbeiter verletzt werden, sind Sie als Arbeitgeber immer in der moralischen Zwickmühle. Es gibt zwar keine rechtliche Verpflichtung, Ihre geschädigten Mitarbeiter zu unterstützen, man muss aber schon davon ausgehen, dass Angehörige und Betriebsangehörige dies erwarten werden. Der Unfall geschah ja, als man im Auftrag Ihrer Firma unterwegs war. Mit einer Gruppenunfallversicherung lösen Sie das Problem einfach und preiswert für Ihr gesamtes Team.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Ein Bauunternehmer möchte seinen Minibagger – per LKW – auf eine Baustelle verbringen. Auf dem Weg dorthin fängt der LKW wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell aus und beschädigt den Minibagger erheblich. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet. Der Schaden am Minibagger wird durch die Werkverkehrsversicherung übernommen.

Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Zur Anfrage