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MONTAGEVERSICHERUNG

Damit alles sicher funktioniert

Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen. Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören. Unkalkulierbare Risiken, die man nicht alleine tragen muss, sondern durch eine umfassende Montageversicherung abdecken kann.

Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selbst durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich sind.

Versichert ist das gesamte Montageobjekt – das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. – sowie die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem kann auch „fremdes“ Eigentum mitversichert werden.

Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an, bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:

• innere Unruhen, Streik, Aussperrung

• radioaktive Isotope

• Betriebsschäden an der Montageausrüstung

• Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten

• Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen

• bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände

• Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne

• Stahlrohr-, Spezialgerüste und Baubuden

• Fahrzeuge aller Art

• normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss

• Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie

Bei einem Montageobjekt setzt sich die Versicherungssumme aus dem Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers zusammen. Bei der Montageausrüstung gilt deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf „Erstes Risiko“ versichert.

Der Versicherungsnehmer erhält bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache den Zeitwert, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. In allen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Als sinnvolle Ergänzung zu einer Montageversicherung empfiehlt sich eine zusätzliche Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Diese garantiert den Ersatz der entgangenen Gewinne während der Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens bzw. die Übernahme der laufenden Betriebskosten.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Bei der Montage einer Turbine in einem Wasserkraftwerk wurde eine Dichtung zu stark angezogen. Die Folge: Beim Probebetrieb entwickelte sich ein Hitzestau, der zu einem Brand führte.

Während der Montage eines Logistiklagers durchbricht ein Regalförderfahrzeug ungebremst die Gebäudehülle. Es entstand ein erheblicher Schaden am Gebäude, am Regalförderfahrzeug und an der Konstruktion des Lagers.

Nach dem Einsetzen eines Blockheizkraftwerkes in eine Biogasanlage wurde dieses nachts entwendet (Auftragsdiebstahl) und das ebenfalls montierte Rührwerk erheblich beschädigt.

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