HOCHWERTIGER HAUSRAT & KUNST
Besonderer Schutz für besondere Dinge
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Bücher, Instrumente, Sammlungen, Designermöbel… – wer hochwertigen Hausrat sein Eigen nennt, stößt bei einer normalen Hausratversicherung schnell an die Grenzen des Möglichen. Zu hohe Versicherungssummen sind nötig, um eine ausreichende Absicherung zu bieten. Wertsachen können oft nur bis zu einer bestimmten Grenze eingeschlossen werden. Bei der Taxierung der Entschädigung tut man sich häufig schwer, da es evtl. keine vergleichbaren neuen Alternativen zu den zerstörten oder entwendeten Gegenständen mehr gibt. Wer sein Heim mit besonderen Dingen schmückt, benötigt daher auch einen besonderen Versicherungsschutz, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir möchten hier zeigen, wo seine Vorteile liegen.
Eine solche Versicherung ist für jeden sinnvoll, der hochwertigen Hausrat, Kunstwerke, Sammlungen etc. sein Eigen nennt und sich umfassend gegen mögliche Schäden absichern möchte.
Der gesamte Hausrat der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung.
Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Da als besonders hochwertiger Versicherungsschutz konzipiert, umfasst diese besondere Form der Hausratversicherung eine „All-Risk- Deckung“. Damit sind alle Schadensursachen versichert, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. Der Versicherungsschutz umfasst damit z. B.:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Transportschäden
- Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
- Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
- Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
- Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Diese Aufzählung ist lediglich beispielhaft und keinesfalls abschließend. Je nach Versicherer und Tarif kann es teils deutliche Unterschiede im Versicherungsschutz geben.
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz
- Krieg
- Kernenergie
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Bei hochwertigem Hausrat genügt diese Quadratmeterpauschale regelmäßig nicht!
Können Sie den Wert Ihres Hausrats nicht selbst realistisch einschätzen, empfiehlt es sich, einen Gutachter mit der Bestimmung des Werts zu beauftragen. So sind Sie auf der sicheren Seite und laufen nicht Gefahr, dass es im Schadensfall Kürzungen aufgrund einer nicht ausreichenden Versicherungssumme gibt.
Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Aufstellung aller Objekte höheren Werts zu erstellen und deren Vorhandensein mit Bildern zu dokumentieren. Erweitern Sie dieses Verzeichnis mit jedem Neuerwerb und übermitteln Sie dem Versicherer eine Kopie.
- Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen wird je nach Vereinbarung der vereinbarte Wert, der Taxwert oder der Wiederbeschaffungswert erstattet.
- Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparatur- bzw. Restaurationskosten ggf. zuzüglich einer Wertminderung.
- Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
- Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Assistenzleistungen wie z. B. psychologische Betreuung nach einem Schaden übernommen.
Auch diese Auflistung kann ausschließlich beispielhaften Charakter haben, da es zwischen den Tarifen am Markt sehr große Unterschiede gibt. Vor allem bei den versicherten Kosten unterscheiden sich die Anbieter enorm.
Instrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab – auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.
Gebäudeversicherung
Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische Brandversicherung abzuschließen, sondern auch mindestens die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit einzuschließen. Angesichts der Häufung schwerer Unwetter in den letzten Jahren ist es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen den Abschluss einer Elementarschadendeckung propagieren.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Der Unternehmer Costello bewohnt eine Jugendstilvilla am Stadtrand von Berlin. Für repräsentative Anlässe unterhält er auch eine Stadtwohnung. In diese lässt er Mitarbeiter zwei Gemälde überführen, die bislang die Wände seines Hauptwohnsitzes schmückten, nun aber Platz für Neuerwerbungen machen müssen. Auf der Fahrt ist der Fahrer gezwungen, einem Wildschwein auszuweichen. Der Transporter gerät ins Schleudern und landet im Straßengraben. Eines der Bilder wird beim Unfall stark beschädigt. Die Restauration wird von Costellos spezieller Hausratversicherung übernommen.
Der Umzug von Herrn Kaschny ist abgeschlossen. Alle Möbel sind aufgebaut und nur noch ein paar Kartons müssen eingeräumt werden. Die großen Panoramafenster sorgen dafür, dass die Wohnung vom Sonnenlicht regelrecht durchflutet wird. Das wird einem Teil von Kaschnys Schallplattensammlung zum Verhängnis, die noch nicht komplett eingeräumt war. Das Sonnenlicht scheint über einen kompletten Arbeitstag auf einen Stoß Platten. Zwei davon werden durch die entstehende Hitze so wellig, dass ein Abspielen nicht mehr möglich ist. Die beiden seltenen Krautrock- Platten haben zusammen einen Wert von etwa 1.250 Euro.
Unbekannte brechen nachts in das Haus der Familie Karlov ein, als sich diese auf einem Familienfest befindet. Sie entwenden nahezu alle unterhaltungselektronischen Geräte, etwas Schmuck und einige Antiquitäten. Im Anschluss legen sie Feuer, um ihre Spuren zu verwischen. Das Feuer breitet sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch ein immenser Schaden angerichtet wird. Der Gesamtschaden wird auf 500.000 € geschätzt. Unter den entwendeten Gegenständen befindet sich auch ein Akeleipokal von 1650, der bereits seit mehreren Generationen im Besitz der Familie ist. Um ein ähnliches Ersatzstück aufzutreiben, wird eine Agentur beauftragt, die für ihre erfolgreichen Dienste 2.000 € in Rechnung stellt. Die Versicherung der Karlovs kommt für den Schaden und für die Wiederbeschaffungskosten des Pokals auf.
Die Freude eines Kunstsammlers über ein vermeintliches Schnäppchen währte nur zwei Jahre. Bei einem Urlaub in Südfrankreich war er bei einem kleinen Kunsthändler auf eine Druckgrafik von Miró gestoßen, die dort für einen überschaubaren fünfstelligen Betrag angeboten wurde. Vom Händler vorgelegte Unterlagen lassen keinen Zweifel an der Echtheit und der Herkunft aufkommen. Im Rahmen einer Ausstellung des Museums an seinem Heimatort steuerte er die Grafik als Leihgabe bei. Der Katalog ausgestellter Stücke wurde auch auf der Homepage des Museums veröffentlicht, wodurch eine dänische Familie darauf aufmerksam wurde. Sie stellte über ihren Anwalt Herausgabeansprüche an den Sammler, da ihr das Kunstwerk vor fünf Jahren bei einem Einbruch gestohlen worden waren. Dies konnte umfassend belegt werden, weshalb dem Sammler nichts Anderes übrig blieb, als das Bild wieder an die rechtmäßigen Besitzer herauszugeben. Der damalige Kaufpreis wird ihm von seiner Versicherung erstattet.