WOHNGEBÄUDE-VERSICHERUNG

Schützen Sie Ihr Traumhaus!

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens durch eine Wohngebäudeversicherung finanziell absichern.

Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren
versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne
Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen
sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder
gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung,
Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

• Vorsatz
• grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
• Krieg
• Kernenergie

In der Feuerversicherung

• Schäden durch Erdbeben
• Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung

• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung

• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee
oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene
Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung

• Schäden durch Sturmflut

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

• Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
• Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen  Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurde. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage  getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.

Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses  entwurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise  erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.

Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.

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