PRIVATE PFLEGE-VERSICHERUNG

2009 gab es in der gesetzlichen Pflege-Versicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingtem Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten. Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen. Eine Private Pflegeversicherung schafft hier Abhilfe.

Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995
das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.

Soziale Pflegepflichtversicherung Private Pflegepflichtversicherung
• Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
• Alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherten
• alle Familienversicherten (Kinder, Ehepartner) in der gesetzlichen
Krankenversicherung sind auch beitragsfrei in der
Pflegeversicherung mitversichert
• Alle privat Krankenvollversicherten mit einem Tarif, der
allgemeine Krankenhausleistungen beinhaltet
• Kinder sind beitragsfrei in der privaten Pflegeversicherung
mitversichert.
• Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, auch Empfänger
freier Heilfürsorge wie Soldaten)

• Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
• Kinder, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn nicht erwerbstätig
• Im Rahmen einer Schulausbildung, Studium, freiwilliger Wehrdienst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
• Ehegatten mit einem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze

Seit dem 01.01.2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.

Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Mobilität
Bewertung 10%
(z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs,
Treppensteigen etc.)
Kognitive und kommunikative
Fähigkeiten
Bewertung 7,5%
(z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)
Verhaltensweisen und psychische
Problemlagen
Bewertung 7,5%
(z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes
und autoaggressives Verhalten)
Selbstversorgung
Bewertung 40%
(z.B. Körperpflege, Ernährung, etc.)
Bewältigung von und selbstständiger Umgang
mit krankheits- oder therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen
Bewertung 20%
(z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche,
Therapieeinhaltung)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer
Kontakte
Bewertung 15%
(z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)
Soziale Pflegeversicherung Private Pflegeversicherung
Über den medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen
(MDK)
Über eine Firma wie Medicproof (Tochtergesellschaft des PKV Verbands)

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die nach der Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 abgeschlossen wurden.
• Kontrahierungszwang
• Kein Ausschluss von Vorerkrankungen
• Keine längeren Wartezeiten als in der sozialen Pflegeversicherung
• Keine Staffelung der Beiträge nach Geschlecht
• Keine Beitragshöhe, die den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt
• Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder des Versicherungsnehmers

HÄUSLICHE PFLEGE

Sachleistungen (monatlich) Geldleistungen (monatlich)
Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 689 € 316 €
Pflegegrad 3 1.298 € 545 €
Pflegegrad 4 1.612 € 728 €
Pflegegrad 5 1.995 € 901 €

Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125 € (§ 45b SGB XI)

Die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Der Unterschied besteht darin, dass privat Versicherte keine Sachleistung, sondern eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung erhalten.

Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

STATIONÄRE PFLEGE

Für Versicherte in vollstationärer Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil festgeschrieben.

monatlich
Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 125 Euro
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €

Bei der Übergangspflege für Menschen ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad gibt es Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine  Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hatten Patientinnen und Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkassen.

KOSTEN BEI VOLLSTATIONÄRER PFLEGE IM PFLEGEHEIM

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Durchschnittliche Kosten pro
Monat*
2.068,86 € 2.487,82 € 2.979,82 € 3.492,82 € 3.722,82 €
Leistungen aus der gesetzlichen
Pflegeversicherung
125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Eigenleistung durch den Versicherten 1.943,86 € 1.717,82 € 1.717,82 € 1.717,82 € 1.717,82 €

* beispielhaft für ein Pflegeheim in Bayern (96123 Litzendorf)

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