PRIVATE PFLEGE-VERSICHERUNG
2009 gab es in der gesetzlichen Pflege-Versicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingtem Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten. Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen. Eine Private Pflegeversicherung schafft hier Abhilfe.
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995
das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.
Soziale Pflegepflichtversicherung | Private Pflegepflichtversicherung |
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• Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung • Alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherten • alle Familienversicherten (Kinder, Ehepartner) in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert |
• Alle privat Krankenvollversicherten mit einem Tarif, der allgemeine Krankenhausleistungen beinhaltet • Kinder sind beitragsfrei in der privaten Pflegeversicherung mitversichert. • Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, auch Empfänger freier Heilfürsorge wie Soldaten) |
• Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
• Kinder, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn nicht erwerbstätig
• Im Rahmen einer Schulausbildung, Studium, freiwilliger Wehrdienst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
• Ehegatten mit einem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze
Seit dem 01.01.2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.
Folgende Stufen der Pflegerade werden dabei unterschieden: |
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Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Mobilität Bewertung 10% (z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.) |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Bewertung 7,5% (z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.) |
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Bewertung 7,5% (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten) |
Selbstversorgung Bewertung 40% (z.B. Körperpflege, Ernährung, etc.) |
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Bewertung 20% (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung) |
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Bewertung 15% (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs) |
Soziale Pflegeversicherung | Private Pflegeversicherung |
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Über den medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK) |
Über eine Firma wie Medicproof (Tochtergesellschaft des PKV Verbands) |
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die nach der Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 abgeschlossen wurden.
• Kontrahierungszwang
• Kein Ausschluss von Vorerkrankungen
• Keine längeren Wartezeiten als in der sozialen Pflegeversicherung
• Keine Staffelung der Beiträge nach Geschlecht
• Keine Beitragshöhe, die den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt
• Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder des Versicherungsnehmers
HÄUSLICHE PFLEGE
Sachleistungen (monatlich) | Geldleistungen (monatlich) | |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 689 € | 316 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € | 545 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € | 728 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € | 901 € |
Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125 € (§ 45b SGB XI)
Die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Der Unterschied besteht darin, dass privat Versicherte keine Sachleistung, sondern eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung erhalten.
Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
STATIONÄRE PFLEGE
Für Versicherte in vollstationärer Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil festgeschrieben.
monatlich | |
Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Bei der Übergangspflege für Menschen ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad gibt es Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hatten Patientinnen und Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkassen.
KOSTEN BEI VOLLSTATIONÄRER PFLEGE IM PFLEGEHEIM
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Durchschnittliche Kosten pro Monat* |
2.068,86 € | 2.487,82 € | 2.979,82 € | 3.492,82 € | 3.722,82 € |
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung |
125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Eigenleistung durch den Versicherten | 1.943,86 € | 1.717,82 € | 1.717,82 € | 1.717,82 € | 1.717,82 € |
* beispielhaft für ein Pflegeheim in Bayern (96123 Litzendorf)