RÜRUP-RENTE

Zu Beginn des Berufslebens können Sie schwer den finanziellen Bedarf für Ihren Ruhestand abschätzen. Dass die gesetzliche Rente ausreichen wird, ist dagegen unwahrscheinlich. Deshalb ist eine private Altersvorsorge unabdingbar.

Die Rürup-Rente zählt seit 2005 als sogenannte Basisvorsorge. Als Versicherungsnehmer können Sie die Kosten der Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 24.000€/Jahr (Stand 2019) steuerlich geltend machen und erheblich Steuern einsparen.

Die tatsächliche Ersparnis hängt jedoch von vielen individuellen Faktoren, wie beispielsweise Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Daher empfiehlt es sich, zusammen mit uns einen Vorsorgeplan für Ihre Altersvorsorge zu erstellen.

Ihre Vor- und Nachteile:

  • Die Rürüp-Rente ist grundsätzlich für alle geeignet, die fürs Alter vorsorgen wollen. Besonders geeignet ist sie jedoch für Selbstständige / Freiberufler und Gutverdiener.

  • Bei der klassischen Rürup-Rente wissen Sie, dank Garantieverzinsung, bereits heute mit welcher monatlich Rente Sie rechnen können. Diese kann, dank Überschussbeteiligung allerdings noch erheblich steigen. Dennoch sind die Renditechancen deutlich geringer.

  • Durch eine fondgebunde Rürup-Rente erhalten Sie eine Kapital- oder Beitragsgrantie. Sie können sich darauf verlassen zu Rentenbeginn mindestens das eingesetzte Kapital als Rente ausgezahlt zu bekommen. Die Renditechancen sind dabei deutlich erhöht, aber es gibt keine garantierte Verzinsung.

  • Meistens gibt es deutliche Steuerentlastungen (insbesondere bei Gutverdienern) und Sicherheit. Ihr angespartes Kapital ist pfändungssicher und wird weder bei einem Hartz IV Antrag noch bei einer Privatinsolvenz angerechnet.

  • Flexible Einzahlungen und Lebenslange Rentenzahlung.

  • Kein Mindestbeitrag.

  • Schöpfen Sie den Freibetrag auch im Alter aus. Außerdem ist zu erwarten das die Förderhöhe in den kommenden Jahren steigt.

  • Zu beachten ist, dass der Vertrag nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden kann und keine Auszahlung des Kapitals möglich ist, sondern nur eine Rentenauszahlung.

  • Die Vererbbarkeit ist beschränkt und die Anbieter können einen Wechsel unter Umständen verweigern.

  • Ohne Beitragsgarantie entgehen dem Anleger eventuell renditereichere Optionen und eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.

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