Der Generationenwechsel: Ein Thema mit dem sich jede Firma früher oder später befassen muss. Aber wie gelingt er am besten? Welche Versicherungen können übernommen werden und um was müssen Sie sich kümmern?
Wenn der Vater oder die Mutter eine Firma aufgebaut habt, ist es natürlich deren größter Wunsch, dass sie in der Familie bleibt und die Kinder das Unternehmen nach deren Renteneintritt übernehmen. Das ist nicht immer einfach und es gibt viele Punkte zu beachten. Am Ende dieses Artikels finden Sie hierzu eine ausführliche Checkliste.
Kommen wir aber vorerst zu den allgemeinen Dingen und Problemen, welche es zu beachten gilt. Wichtig ist es, sich frühzeitig über den geplanten Wechsel Gedanken zu machen. Fünf bis acht Jahre sollten hierzu eingeplant werden, damit der Nachfolger oder die Nachfolgerin genügend Zeit hat sich an die neue Aufgabe zu gewöhnen und alle alltäglichen oder auch speziellen Situationen zu kennen. Auch kann sich in dieser Zeit zeigen, ob der geplante Nachfolger*in für die Stelle geeignet ist.
Eine Alternative zur innerfamiliären Unternehmensfolge sollte als Backup vorhanden sein, denn eine innerfamiliäre Unternehmensnachfolge macht nur dann Sinn, wenn es von beiden Seiten gewollt ist. Das heißt zum einen, dass der Senior-Chef*in inhaltlich davon überzeugt sein muss, dass der Nachfolger*in das Unternehmen in eine gute Zukunft führen kann. Darüber hinaus muss er bereit sein, die Verantwortung abzugeben.
Die Nachfolgegeneration muss andererseits die Freiheit haben, das Angebot einer familieninternen Unternehmensnachfolge anzunehmen oder auch abzulehnen. Freiheit in beiderseitigem Sinne ist das wichtigste Erfolgskriterium überhaupt. Nur so lässt sich eine innerfamiliäre Unternehmensnachfolge langfristig erfolgreich gestalten.
Zudem ist es für den Senior-Chef*in sehr wichtig sich frühzeitig um die passende Altersvorsorge zu kümmern. Gerade bei Übergaben innerhalb der Familie ist häufig zu beobachten, dass bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Leistungen (Renten, Pacht etc.) die Höhen am Bedarf der abgebenden Generation bemessen werden. Alle Beteiligten des Nachfolgeprozesses sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass der persönliche Bedarf nichts mit dem Unternehmenswert zu tun hat. Daher sollte sich auch um alternative Vorsorgestrategien wie beispielsweise Aktienfonds gekümmert werden, um zu vermeiden, dass ein Unternehmen durch die abgehende Generation in finanzielle Schwierigkeiten kommt.
Checkliste notwendiger Formalitäten bei der Firmenübergabe*:
- Notar:Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Zudem sind die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, von KG-Kommanditanteilen, Überschreibung von Grundstücken, Pflichtteilsvereinbarungen, Auflagen, Schenkungs- und Erbvertrag allesamt Angelegenheiten des Notars.
- Finanzamt:Das Finanzamt muss über die Firmenübergabe informiert werden und eine neue Steuernummer für den Übernehmer übermitteln.
- Banken/Bausparkassen:Konten und Daueraufträge auf den Nachfolger übertragen lassen, Vollmachten, Sicherheiten und Bürgschaften neu ordnen, Kreditverpflichtungen übernehmen oder begleichen. Im Zuge der Kreditneuorganisation auch die dingliche Sicherheit (Grundbuch) überprüfen. Ggf. Freigabe von Ersatzsicherheiten und Löschungsbewilligungen für Grundschulden beantragen.
- Versicherungen:Betriebliche Versicherungen ummelden, z.B. Feuer, Haftpflicht, Wasser etc. Auf schriftlicher Bestätigung der Ummeldung bestehen.
- Arbeitsamt, Stadt, Gemeinde, Berufsgenossenschaft: Betriebsänderung anzeigen.
- Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer:Firma ummelden.
- Gewerbeaufsichtsamt:Änderungsmeldung abgeben.
- Landesversicherungsanstalt für Arbeiter (LVA) und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA): Mitteilungen machen.
- Verträge aller Art, z. B. Leasingverträge, Pacht- und Mietverträge, Handelsvertreterverträge, Lieferantenverträge, Kundenverträge etc.:Überprüfen und ändern. Bei Bedarf Kündigung und Neuabschluss.
- Vollmacht, Prokura, Handelsvollmacht:Überprüfen und ändern. Beachten Sie, dass nicht nur in einzelnen Vereinbarungen Name und Adresse des Vertragspartners geändert werden sollte. Vielmehr ist es notwendig, alle Verträge und Vollmachten der Firma auf Aktualität hin zu überprüfen. Ihr Anwalt unterstützt Sie dabei rechtssicher.
- Nachweis der Befähigung:Sind bei einer zulassungspflichtigen Branche die Zulassung und Befähigungsnachweise des Nachfolgers vorhanden und aktuell? Ansonsten für Aktualisierung sorgen.
Quellen:
https://fincompare.de/firmenuebergabe
https://www.kern-unternehmensnachfolge.com/innerfamiliaere-unternehmensnachfolge/
*Diese Liste ist keinesfalls abschließend und ersetzt auch keine rechtliche Beratung.
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