TIERHALTERHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer! In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar sind
- Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Mietsachschäden
- Tierhüterrisiko
- Flurschäden
- Welpen
- Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
- Fohlen
- Deckschäden
- private Kutschfahrten
- Reitbeteiligungen
- unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
- Vorsatz
- Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
- Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
- Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!
Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und trat mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.
Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend.
Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt.
Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch.
Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.