BETRIEBSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Das erfolgt, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfang reguliert.
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung erstreckt sich auf Personen-, Sachschäden, sowie den daraus entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Diese Versicherung ist für alle Betriebe des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes ein absolutes Muss.
Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z.B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
• reine Vermögensschäden
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung und Produkthaftpflicht-Versicherung gilt innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. Baustellen).
Im Fall eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren (oder zu mindern) und berechtigte Ansprüche (Schadensersatz) zu befriedigen.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Um ein neues Haus zu bauen, wird von einem Tiefbauunternehmen eine Grube für das Kellergeschoss ausgehoben. Da das Grundstück am unteren Ende eines Hangs liegt, müssen die umliegenden Häuser abgestützt werden. Beim Abstützen eines dieser Häuser wird dessen Mauerwerk stark beschädigt. Der Schaden wird im ersten Gutachten auf knapp 30.000 Euro geschätzt. Die Betriebshaftpflicht kommt für alle entstehenden Kosten auf.
Ein Mehrfamilienhaus soll neu verputzt und gestrichen werden. Hierfür wird extra ein Gerüst gemietet und vom Gerüstbaubetrieb aufgebaut. Nachts löst sich ein Brett und es fällt auf das Auto des Nachbarn. Die Reparaturrechnung begleicht die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Gerüstbauers.
Ein Malerbetrieb wird damit beauftragt, die Fassade eines Hauses zu streichen. Einem der Maler fällt ein voller Farbeimer von der Leiter. Dieser beschädigt den Wintergarten des Hauses und darin befindliche Pflanzen und Möbel. Der Malerbetrieb ist schadensersatzpflichtig und muss für die entstehenden Reparatur- bzw. Ersatzkosten aufkommen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden.
Ein Baggerbetrieb erhält den Auftrag, eine Straße aufzugraben, um die Kanalisation neu zu verlegen. Während der Baggerarbeiten zerstört der Baggerführer mit der Schaufel des Baggers die Stromleitung. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung des Betriebs kommt für Reparatur der Leitung und die Folgeschäden der umliegenden Betriebe auf.
Ein Installateur verlegt ein Rohr mangelhaft, wodurch die umschließende Wand einen Nässeschaden erleidet. Um das Rohr reparieren zu können, muss die Wand aufgestemmt werden. Die Kosten, um den Mangel zu beseitigen, werden seitens der Betriebshaftpflicht-Versicherung übernommen.
In einem Maurerbetrieb gerät eine Baumaschine durch einen technischen Defekt in Brand. Eine hohe Rauchsäule verursacht in der Nachbarschaft Rußschäden an Gebäuden und Autos und auf einem Feld verdirbt Gemüse. Die betroffenen Anwohner und der Landwirt wenden sich mit ihren Schadensersatzforderungen an den Betrieb. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung überprüft die verschiedenen Forderungen und begleicht jene, die berechtigt sind.