Die Bauleistungsversicherung: Wer sollte diese Versicherung abschließen? Was schützen sie und was passiert, wenn es zu einem Schaden kommt?
Sowohl Ihr Auftraggeber, als auch Sie wünschen sich, dass ein geplantes Bauvorhaben problemlos läuft. In der Realität kann bis zur Abnahme der Baustelle allerdings einiges passieren. Kommt es zu unvorhergesehenen Schäden am Bauvorhaben, ist der Bauunternehmer meist doppelt belastet: Neben der zeitlichen Verzögerung am Bau, müssen er oft zusätzliche Kosten hinnehmen, die seinen Gewinn schmälern oder sogar das gesamte Projekt unrentabel macht. Wichtig ist, dass, wenn ein Schaden eintritt, schnell gehandelt werden kann und finanzielle Belastung nicht zu sehr steigt.
Bei einer Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer sowohl der Bauherr als auch der zuständige Bauunternehmer sein. Bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens liegt in der Regel der größte Teil des Haftungsrisikos beim Bauunternehmer. Daher ist es sinnvoll, dass dieser durch eine Bauleistungsversicherung abgesichert ist. Versicherungsgegenstand und Versicherungssumme sind – unabhängig davon von wem die Bauleistungsversicherung abgeschlossen wird – in beiden Fällen gleich. Versichert ist immer das Interesse aller am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen, also auch aller Subunternehmer und das Interesse des Bauherrn. Meist legt der Bauherr die Kosten der Bauleistungsversicherung auf den Bauunternehmer, bzw. auf alle am Bau beteiligten Gewerke anteilsmäßig, um.
Ein Schadenbeispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade mit Ihren Mitarbeitern den Dachstuhl des Hauses fertiggestellt und schon eingedeckt. Am Abend kommt unerwartet ein heftiger Sturm auf, der den Dachstuhl beschädigt und Teile der Dacheindeckung zerstört. Ein Großteil der Arbeit der letzten Tage wurde damit zunichte gemacht. Der Schaden, der entsteht, beträgt fast 18.000 Euro. Die Bauleistungsversicherung kommt in diesem Fall für alle Kosten auf, die mit der Wiederherstellung des Daches zusammenhängen.
Versichert sind bei einer Bauleistungsversicherung Beschädigung oder Zerstörung durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen. Insbesondere sind folgende Gefahren und Schaden abgesichert:
Konstruktionsfehler
Materialfehler
Fehler bei der Bauausführung
Ungeschicklichkeit
Fahrlässigkeit
Böswilligkeit des Baupersonals
Ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mit denen nach Ort und Jahreszeit nicht gerechnet werden kann
Beschädigungen durch Handlungen unbekannter Personen
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
Vorhersehbare Risiken für das Bauobjekt (auch Beschädigungen durch Krieg und innere Unruhe, sowie durch Kernenergie oder Streik)
Schäden am Bauobjekt, die durch normale Witterungseinflüsse entstehen
Die Verwendung von Baustoffen, die durch eine Prüfstelle beanstandet worden sind, oder vorschriftswidrig noch nicht geprüft worden sind
Schäden durch Feuer, Explosion und Blitzschlag
Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten sind ebenso wenig abgesichert
Baumängel und Schäden an begonnenen Leistungen, die durch eine Unterbrechung der Arbeit an der Baustelle entstehen, wenn nicht innerhalb von drei Monaten mit der Weiterarbeit begonnen wird
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