Die Tage werden wieder kürzer, das heißt die „Arbeitszeit“ der Einbrecher wird wieder länger. Wie Sie sich und Ihr Unternehmen schützen können und welche Ergänzungen sinnvoll sind erklären wir hier.
Eine Einbruchdiebstahl-Versicherung schützt vor Schäden durch versuchten oder vollendeten Einbruch, einschließlich Diebstahl und Vandalismus wie beispielsweise aufgebrochene Türen oder zerschlagene Fenster. Beschädigen Einbrecher zudem die Betriebseinrichtung, z.B. indem sie Schubladen herausreißen oder auf der Suche nach einem Wandtresor Bilder zerstören, kommt die Versicherung neben den gestohlenen Sachen auch für die Instandsetzung des Inventars auf. Darüber hinaus deckt der Versicherungsschutz im Schadenfall auch Waren und Vorräte ab.
Aber wann liegt ein Einbruchdiebstahl vor? Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn einer oder mehrere Unbefugte nach Überwindung erschwerender Hindernisse (z.B. Aufbrechen der Tür, Einschlagen eines Fensters) in ein Gebäude eindringen und dort Gegenstände entwenden. Dazu zählt auch, wenn Täter für den Diebstahl von Gegenständen, wie Bargeld, Wertsachen oder Wertpapieren, einen Tresor aufbrechen. Allerdings greift die Versicherung auch, wenn sich ein Dieb in den Geschäftsräumen versteckt hält und nach Ladenschluss einschließen lässt, um in der Nacht in aller Ruhe das Geschäft auszuräumen. Auch Vandalismus nach einem Einbruch ist versichert.
Während eine Einbruchdiebstahlversicherung im privaten Bereich in den meisten Fällen in der Hausratversicherung enthalten ist, müssen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach Einbruchdiebstahl im gewerblichen Bereich gesondert bzw. im Rahmen einer Inhaltsversicherung abgedeckt werden. Die Einbruchdiebstahlversicherung für Firmen ist ein wichtiger Gefahrenbaustein der Inhaltsversicherung.
Eine Einbruchdiebstahlversicherung im Rahmen einer Firmen-Inhaltsversicherung haftet für den Verlust, Ersatz oder die Wiederherstellung von technischen Geräten, gestohlenen Gegenständen oder zerstörtem Inventar.
Doch was ist mit der Absicherung von Folgeschäden?
Wenn beispielsweise Ihre Büro- und Geschäftsräume nach einem Einbruch derart verwüstet sind oder sich die Wiederbeschaffung von Arbeitsmaterial und wichtigen Daten hinzieht, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter lange Zeit nicht arbeiten können und der Betrieb stillsteht?
Für Fälle wie diese ist eine Ertragsausfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung: Denn während eine Inhaltsversicherung für die unmittelbaren Schäden im Unternehmen nach einem Einbruchdiebstahl aufkommt, schützt eine Ertragsausfallversicherung vor den Folgen dieser Schadensursache. Das bedeutet: Sie ersetzt Ihnen den Ertragsausfall in Form der entgangenen Gewinne und Fixkosten, leistet aber auch Schadenersatz für hohe Umsatzeinbußen aus einem langen Produktionsausfall, z.B. wenn Maschinen eines Herstellungsbetriebes im Zuge eines Einbruchdiebstahls zerstört wurden.
Ein Beispiel:
Während der Nebensaison wird ein Landhotel Opfer eines Falles von schwerem Vandalismus nach Einbruchdiebstahl. Die Täter verschaffen sich durch die Hintertür gewaltsam Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten für exklusive Familien- und Firmenfeiern, zerstören Einrichtungsgegenstände, besprühen Wände und Inventar mit Farbe sowie die Licht- und Musiktechnik mit Feuerlösch-Schaum. In den Sanitärräumen zerschlagen sie Waschbecken und Toilettenschüsseln und drehen die Wasserhähne auf, sodass Erd- und Obergeschoss überschwemmt werden.
Der Gesamtschaden für den Einbruch mit Vandalismus und Leitungswasserschaden beläuft sich auf 300.000 Euro, diese Kosten deckt die Einbruchdiebstahlversicherung. Für die Zwischenzeit von sechs Wochen, bis die Räumlichkeiten zum Start der Hauptsaison wieder vollumfänglich nutzbar sind, leistet die Ertragsausfallversicherung für die Dauer der Reparatur, Trocknung und Renovierung sowie den entgangenen Gewinn einen Schadenersatz von insgesamt 192.600 Euro.
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