Die Elementarschadenversicherung für Gebäude: Was sie schützt, wer sie braucht und worauf man achten sollte.

Unter den Begriff Elementarschaden fallen Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche und Erdsenkungen, sowie Starkregen oder Hochwasser, die zu Überschwemmungen führen. Durch das schwerste Sturmjahr seit 20 Jahren in 2018 entstand ein Gesamtschaden von ca. 2,1 Milliarden Euro. Die Versicherer zahlten allerdings „nur“ rund 500 Millionen Euro. Wie es dazu kam ist ganz einfach. Eine Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein zu einer Wohngebäudeversicherung und daher in Deutschland keine Pflicht. So kann jeder Einzelne selbst entscheiden, ob Elementarschäden mit abgesichert werden sollen. Alte Verträge sind oftmals Lückenhaft und bieten zum Teil keinen Schutz vor Schäden durch beispielsweise Starkregen oder Schneedruck. Diese Schäden werden durch die sogenannte „erweiterte Naturgefahrenversicherung“ gedeckt, welche zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Eine Elementarschadenversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie in einem Risikogebiet für Naturgefahren leben. Die Frage ist hierbei, ob Sie nah an beispielsweise einem Gewässer oder einem Berg wohnen. Eine Absicherung gegen Überschwemmungen oder Lawinen ist in diesen Wohnlagen empfehlenswert. Erdsenkungen oder Erdrutsche entstehen oft in Gebieten in denen im Tage- oder Untertagebau gefördert wurde oder wird. Wie hoch der Beitrag für den Zusatzbaustein Elementarschäden jeweils ausfällt, richtet sich nach der Lage und der Bauart des Gebäudes. Wichtig ist vor allem, dass Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme alle Teile des Gebäudes abdeckt. Sobald nämlich eine Unterversicherung vorliegt, kann der Schaden nicht in voller Höhe ersetzt werden.