Hausbesitzer, die sich für die nachhaltige Stromerzeugung mit Sonnenenergie auf dem eigenen Dach entschieden haben sollten den entsprechenden Versicherungsschutz für die teuren Anlagen unbedingt bedenken.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, Photovoltaik (im Folgenden PV) auf dem eigenen Dach zu versichern:
• Über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung. Ohne diesen Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt. Der Versicherungsschutz bestehender Wohngebäudeversicherungen deckt in der Regel nicht die PV-Anlage ab. Wer den Schutz seiner PV-Anlage in die Wohngebäudeversicherung integriert, hat einen Vorteil: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die PV-Anlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.
• Über eine eigenständige Photovoltaikversicherung – unabhängig von der Absicherung des Hauses und der Wohngebäudeversicherung.
Diese Photovoltaikversicherungen leisten zum Beispiel bei Schäden durch
• Feuer
• Überspannung durch Blitze
• Kurzschluss, Überstrom
• Luftfahrzeuge
• Leitungswasser
• typische Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck)
Der Schutz der PV-Versicherung bezieht sich auf alle Teile, die zur Anlage gehören. Versichert sind die PV-Module, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Dazu gehört auch die mit der PV-Anlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage.
Ergänzend können Hausbesitzer den Versicherungsschutz auf Schäden durch Einbruchdiebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler ausweiten. Auch Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler lassen sich versichern. Diese sind verhältnismäßig häufig Ursache für Brände an PV-Anlagen. Betreiber von PV-Anlagen sollten daher von Beginn an den Versicherer in die Planung mit einbeziehen.
Eine Versicherung für die Photovoltaikanlage ist keine Pflicht, aber jedem Besitzer zu empfehlen. Denn Schäden sind oft teuer, vor allem durch Sturm, Überspannung und Feuer. Bei einem Brand können die Flammen aufs Haus übergreifen. Brände sind bei PV-Anlagen selten – im Falle eines Falles aber sehr teuer. Wurden die Module über Kredit finanziert, verlangen die meisten Banken ohnehin eine Versicherung. Marderprobleme kommen häufiger vor. Der Schaden an sich ist meist nur gering, aber die Suche nach der Ursache dauert lang.
Einen besonderen Schutz bietet eine GAP-Deckung Betreibern von kreditfinanzierten Anlagen. Oft ist der Wiederaufbau einer Anlage, zum Beispiel nach einem Brand im Dachstuhl, aus Gründen, die Sie als Versicherungsnehmer nicht zu vertreten haben, nicht mehr möglich. In diesem Fall wird bei Bestehen eines Kreditvertrages zu Finanzierung der versicherten Sache mindestens die Restschuld aus dem Kreditvertrag erstattet. Grenze ist die vereinbarte Versicherungssumme.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei er Wahl einer Versicherung zu beachten ist, ist der Ertragsausfall.
Fällt die PV-Anlage aus welchen (versicherten) Gründen auch immer aus, hat der Besitzer einen finanziellen Verlust – sei es durch die entgangenen Erlöse aus der Stromeinspeisung oder aber, weil er nun für fremden Strom bezahlen muss. Diesen Verlust bezeichnet man als Ertragsausfall. Aus zwei Gründen sollten Hausbesitzer unbedingt den Ertragsausfall mitversichern:
1. Fällt die Stromerzeugung, egal aus welchen (versicherten) Gründen, aus, entgeht dem Besitzer vorübergehend die Einspeisevergütung, die er normalerweise erhält. Die Versicherung zahlt dem Hausbesitzer für die Dauer des Ausfalls die entgangene Einspeisevergütung, die er unter normalen Umständen mit seiner Anlage verdienen würde. Damit können etwa auch laufende Kredite bedient werden. Ebenfalls vorteilhaft: Mögliche Renditeprognosen für die Anlage müssen nicht über Bord geworfen werden.
2. Ist die Photovoltaikanlage ausgefallen, brauchen Hausbesitzer Strom aus einer anderen Quelle. Diese Mehrkosten übernimmt die Photovoltaik-Versicherung ebenfalls – solange bis die Anlage repariert wurde und der Strom für den eigenen Bedarf wieder fließt.
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