Morgen ist 1. Mai – Tag der Arbeit. Ein Feiertag der normalerweise vielerorts in Gruppen und in der Natur gefeiert wird. Doch dieses Jahr ist alles anders. Was ist erlaubt? Was ist verboten?

  • Die Polizei betont, das auch der Feiertag kein Grund ist, die eigene Wohnung zu verlassen und daher keine Änderung der Ausgangsbeschränkungen gelten. Da mit vermehrten Verstößen zu rechnen ist, wird allgemein erwartet, dass die Polizei verstärkt Kontrollen durchführen werden.
  • Ausflüge insbesondere Spaziergänge mit der Familie und dem Haushalts angehörige Personen sind dagegen erlaubt. Empfehlenswert ist es allerdings in der näheren Umgebung zu bleiben.
  • Das traditionelle Aufstellen des Maibaums ist dagegen nicht per se verboten. Allerdings müssen hierfür natürlich die geltenden Abstandsregelungen eingehalten und die Personenbegrenzungen beachtet werden (nur Personen des eigenen Haushalts bzw. eine weitere haushaltsfremde Person sind erlaubt)
  • Demonstrationen sind hingegen bis zum 04.Mai noch untersagt und unterliegen wahrscheinlich auch danach weiteren Einschränkungen (max. 50 Personen)
  • Dem Besuch von älteren oder kranken Menschen wird weiterhin abgeraten. Allerdings gilt notwendige Unterstützung als triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen. Der Besuch der Eltern wird allerdings weiterhin nicht empfohlen.

Wir wünschen Ihnen dennoch vor allem Gesundheit und Durchhaltevermögen.