Was ist die Verkehrshaftungsversicherung
Unter Verkehrshaftungsversicherung werden alle Haftpflichtversicherungen, die einen Verkehrsträger gegen Ansprüche aus Verkehrsverträgen absichern, zusammengefasst! Damit werden insbesondere Großrisiken aus dem Transport bezeichnet.

Um was geht es?
Hierzu ein Beispiel aus der Praxis:
Sie sind im Besitz eines Tiefladers oder Tiefladeanhängers und werden von einem anderen Unternehmen (Person) damit beauftragt einen Bagger oder eine andere Großmaschine (fremdes Eigentum) von A nach B zu transportieren! Durch einen Unfall Landet das Transportgut im Graben– wer haftet?
Klare Antwort: „SIE“!!!
Ein sog. Frachtführer haftet nicht nur für Schäden, die durch ihn verschuldet werden, sondern zusätzlich und Verschuldensunabhängig für die besondere Betriebsgefahr, die von seinen Transportmitteln ausgeht.
Wo steht´s geschrieben?
Nach § 7a GüKG und § 50 LuftVG ist ein Frachtführer u.U. verpflichtet innerhalb Deutschlands eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung des Verkehrsträgers abzuschließen. Außerdem ergeben sich für Spediteure gesonderte Bedingungen aus den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
Durch unterschiedliche Rechtsprechungen entstehen häufig Unsicherheiten ob und welche Haftpflichtversicherungen für welche Unternehmen notwendig sind.
Welche Konsequenzen ergeben sich?
Neben der verursachten Ordnungswidrigkeit (die überschaubar ist) stehen noch die Schadenersatzansprüche des Eigentümers des beschädigten Transportgutes (die bei Baumaschinen nicht unerheblich sind) im Raum. Hierbei entstehen schnell 6-stellige Schadensbeträge, die ohne ausreichende Absicherung Ihr Unternehmen gefährden können. Sie sind unsicher ob Ihr bestehender Versicherungsschutz ausreicht? Melden Sie sich bei uns!
Wir beraten Sie gerne und beschaffen Ihnen zeitnah den, für Ihr Unternehmen notwendigen, Versicherungsschutz!
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