Wie das Landesgericht Hamm in seinem Urteil vom 06.12.2017 (AZ 4 Sa 852/17) bestätigt, haftet der Arbeitgeber für Schadensersatz, insofern die Beratung bei der bAV fehlerhaft war.
bAv Ärger beim Mitarbeiter.
Dies gilt auch dann, wenn die Beratung durch Versicherungsvermittler jeder Art erfolgt, denn diese gehören zum Pflichtkreis des Arbeitgebers bzw. gelten als dessen Erfüllungsgehilfen. Bereits 2007 verurteilte das Landesgericht München einen Arbeitgeber zur Lohnnachzahlung, weil die Entgeltumwandlung zur vom Gesetz geforderten Wertgleichheit geführt hatte.
Fehlerpotenziale liegen allerdings nicht nur in der Beitragspflicht zur GKV, sondern auch darin, dass diese im Rentenalter allein zu zahlen sind.
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